Ihr Anwalt für Erbrecht.
Ganz gleich, wo Sie in Deutschland wohnen: dank digitaler Beratung erhalten Sie schnellen und unkomplizierten juristischen Beistand im Erbrecht, ohne Anfahrtswege oder lange Wartezeiten. Persönliche Betreuung auf hohem Niveau, bequem von zu Hause aus.
Testament & Erbvertrag
Gestaltung, Prüfung und Auslegung letztwilliger Verfügungen sowie Klärung von Erbquoten und Vermächtnissen.
Behindertentestament
Gestaltung letztwilliger Verfügungen für Angehörige mit Behinderung mit dem Ziel, Nachlasswerte und sozialrechtliche Leistungsansprüche sinnvoll aufeinander abzustimmen.
Pflichtteil
Auskunft, Bewertung und Berechnung von Pflichtteilsansprüchen; bei der Geltendmachung wie bei der Abwehr.
Erbengemeinschaft
Klärung von Nachlasswerten, Verwaltung und Auseinandersetzung mit dem Ziel einer tragfähigen Verteilung.
Erbschein & Nachlass
Begleitung im Erbscheinsverfahren, bei Ausschlagung, Haftungsfragen, Testamentsvollstreckung und Nachlassabwicklung.
Ersteinschätzung
Sie schildern den Erbfall oder Ihr Gestaltungsziel und senden vorhandene Verfügungen und Schreiben.
Erstberatung
Ich prüfe Beteiligte, Nachlass, Fristen und Ansprüche. Danach erhalten Sie eine klare Empfehlung für das weitere Vorgehen.
Gestaltung oder Vertretung
Ich gestalte die passende Regelung oder vertrete Ihre Interessen gegenüber Miterben, Pflichtteilsberechtigten und Nachlassgericht.
Wann sollte ein Testament geprüft werden?
Wenn Form, Auslegung, Erbquoten, Vermächtnisse oder Pflichtteilsfolgen unklar sind. Bei mehreren Verfügungen oder Zweifeln am Zustandekommen ist eine frühe Prüfung besonders sinnvoll.
Was ist bei einer Erbengemeinschaft zu tun?
Zunächst werden Beteiligte, Nachlasswerte, Verbindlichkeiten und notwendige gemeinsame Entscheidungen geklärt. Darauf aufbauend lässt sich eine Verteilung verhandeln oder gezielt durchsetzen.
Prüfen Sie auch Pflichtteilsansprüche?
Ja. Ich unterstütze bei Auskunft, Bewertung, Berechnung, Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Welche Unterlagen helfen bei der ersten Prüfung?
Testament oder Erbvertrag, Sterbeurkunde, Schreiben des Nachlassgerichts, Angaben zu Angehörigen, Vermögen und Schulden sowie die bisherige Korrespondenz.